Themen
Mit welchen Fragen und Themen beschäftigen wir uns zurzeit.
Hier dreht sich alles um die aktuelle Arbeit der KSL.
Das Persönliche Budget ist ein fester Geldbetrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, der mit Ihnen vereinbart wird und den Sie regelmäßig oder einmalig erhalten. Die gesellschaftliche Teilhabe kennen viele unter dem Namen Eingliederungshilfe. Gemeint sind damit die Hilfen und die Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen brauchen, um ein möglichst normales Leben führen zu können.
Das Geld aus dem Persönlichen Budget ist kein zusätzliches Geld, sondern eine andere Form der Leistung. Häufig bezahlt der Kostenträger (zum Beispiel der Landschaftsverband oder die Stadt, in der Sie wohnen) das Geld direkt an einen Dienst, der die Hilfen leistet, die Sie benötigen (zum Bespiel eine Haushaltshilfe oder eine Freizeitbegleitung). Beim Persönlichen Budget bekommen Sie das Geld ausgezahlt und können sich nun selbst aussuchen, wer Ihnen helfen soll und diesen Helfer von dem Geld bezahlen. Es dient also dazu, dass behinderte Menschen selbst bestimmen können, was sie machen wollen und wer ihnen dabei helfen soll.
Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.
Jeder kann, aber niemand muss einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen (auch Angehörige oder gesetzliche Betreuer können das.)
Das Persönliche Budget kann nur aus ganz wichtigen Gründen abgelehnt werden (zum Beispiel, wenn man gar nicht mit Geld umgehen kann und niemanden hat, der einem dabei hilft).
Diese Leistungen können sein:
Wenn Ihr Antrag auf Persönliches Budget genehmigt wurde, werden Sie vom Leistungsträger (zum Beispiel dem Landschaftsverband) zu einem Gespräch eingeladen.
Hierbei schließen Sie eine Zielvereinbarung ab, das heißt einen Vertrag darüber:
Leider sind die Bewilligungszahlen zum Persönlichen Budget seit einiger Zeit zurückgegangen, was man an den von uns im Jahr 2016 erhobenen Zahlen für Ostwestfalen gut erkennen kann.
Dies liegt zum einen daran, dass das Persönliche Budget vielen nicht bekannt ist, aber auch an einer schwierigen Antragstellung, da die Kostenträger eine sehr ausführliche Begründung fordern. Deshalb empfehlen wir, sich vorab gut zu Informieren und sich Unterstützung zu holen. Unterstützung bekommen Sie in den Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) in OWL.