Warum gibt es das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold?
Die dauerhafte Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Erkrankungen gehört zu den wichtigen Aufgaben einer Gesellschaft. Das Land Nordrhein-Westfalen (kurz: NRW) hat hierzu im Jahr 2012 einen Aktionsplan entwickelt. Der Titel dieses Aktionsplanes lautet: „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. In dem Aktionsplan steht unter anderem, dass mehrere Kompetenzzentren im Land NRW eingerichtet werden. Sie sollen sich darum kümmern, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbst bestimmen können. Daher heißen diese Kompetenzzentren auch „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“. Die Abkürzung dafür lautet KSL.
Seit 2016 gibt es darum auch ein KSL in Bielefeld, das für den gesamten Regierungsbezirk Detmold zuständig ist. Zu diesem Regierungsbezirk gehören die Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh, Lippe, Paderborn und Höxter sowie die kreisfreie Stadt Bielefeld.
Wo finde ich ein Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben?
Das Land Nordrhein-Westfalen ist in 5 große Teile aufgeteilt. Diese Teile nennt man Regierungsbezirke. In jedem Regierungsbezirk gibt es ein KSL.
- KSL für den Regierungsbezirk Detmold - in Bielefeld
- KSL für den Regierungsbezirk Arnsberg - in Dortmund
- KSL für den Regierungsbezirk Düsseldorf - in Düsseldorf
- KSL für den Regierungsbezirk Köln - in Köln
- KSL für den Regierungsbezirk Münster - in Münster
Zusätzlich gibt es ein landesweites KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen (KSL-MSI). Dieses KSL befindet sich in Essen und arbeitet für:
- gehörlose Menschen
- Menschen mit Hörbehinderung
- blinde Menschen
- Menschen mit Sehbehinderung
- taubblinde Menschen
- Menschen mit Hör- und Sehbehinderung
Damit die sechs KSL gut zusammenarbeiten können, werden sie durch eine Koordinierungsstelle (kurz: KO-KSL) unterstützt. Diese ist in Gelsenkirchen.
Wer arbeitet in dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben?
In dem KSL in Bielefeld arbeiten 6 Mitarbeiter*innen. Sie haben pädagogische, juristische oder sozialwissenschaftliche Ausbildungen. 3 Mitarbeiter*innen haben selbst eine Behinderung oder sind Angehörige eines Menschen mit Behinderung.
Welche Mitarbeiter*innen für welche Aufgaben zuständig sind, findet man unter Kontakt
Wer finanziert das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben?
Das Geld für das KSL kommt aus dem Europäischen Sozialfonds (kurz ESF) und vom Land Nordrhein-Westfalen. Das KSL hat eine Trägerorganisation, das heißt eine Organisation, die sich darum kümmert, dass die Mitarbeitenden in dem KSL eingestellt und bezahlt werden. Außerdem stellt sie genügend Räume und Arbeitsmittel zur Verfügung. Diese Organisation (kurz: Träger) hat die Verantwortung für die Finanzen des KSL. Der Träger des KSL in Bielefeld ist der Trägerverein Café 3b. Informationen zu diesem Trägerverein findet man auf dessen Internetseite: www.cafe3b.de