Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) einhergehenden Veränderungen haben die Schnittstelle zwischen SGB XI und SGB IX in ihrer Komplexität vertieft: Die Leistungen stehen gleichrangig nebeneinander, doch ist oftmals eine eindeutige Zuordnung der Leistungen in der Beratungspraxis nicht eindeutig möglich. Vor diesem Hintergrund führen das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Regierungsbezirk Arnsberg und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund eine Informations- und Austauschveranstaltung „Pflege- und Teilhabeberatung – Wege der Kooperation“ am 30. Juni 2022 in Dortmund durch. Herzlich eingeladen sind alle interessierten Fachkräfte aus Dortmund, dem Kreis Unna, Hagen und dem Märkischen Kreis, die in der Pflege- oder Teilhabeberatung tätig sind. Gemeinsam wollen wir über die Herausforderungen in Bezug auf die Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe in Ihrer jeweiligen Beratungspraxis ins Gespräch kommen.